Leitsätze zur Wahrung der Neutralität und Unabhängigkeit

Zur Wahrung von Neutralität und Unabhängigkeit im Umgang mit Wirtschaftsunternehmen und wirtschaftlichen Interessen, insbesondere bei gleichzeitiger Förderung durch die Krankenkassen und/oder ihre Verbände nach § 20h SGB V, und zur Herstellung größtmöglicher Transparenz hat sich der Verein False Memory Deutschland e.V. die folgenden Leitsätze gegeben.

Präambel

Der Verein False Memory Deutschland e.V. ist ein eingetragener Verein von Privatpersonen. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Er ist in religöser, weltanschaulicher und politischer Hinsicht neutral und ungebunden und verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen.

Der Verein hilft Menschen, die von falschen Erinnerungen an sexuellen Missbrauch betroffen sind und deren Angehörigen. Der Verein unterstützt aber auch alle Maßnahmen gegen tatsächlichen sexuellen Missbrauch und unterstützt in keinem Falle Straftäter! Die Arbeit des Vereins hat zwei Schwerpunkte: Beratung Betroffener und Information der Öffentlichkeit.

Der Umgang mit Wirtschaftsunternehmen darf die Unabhängigkeit des Vereins nicht einschränken und muss transparent sein. Damit die Neutralität und Unabhängigkeit des Vereins auch künftig gewahrt wird, hat der Verein nachstehende Leitsätze erarbeitet und richtet sein Handeln danach aus.

Mit der nachfolgenden Erklärung verpflichtet sich der Verein False Memory Deutschland e.V. zur Wahrung seiner Neutralität und Unabhängigkeit.

Grundsätze

1. Autonomie der Selbsthilfe

Der Verein False Memory Deutschland e.V. kann finanzielle Zuwendungen von Personen des privaten und öffentlichen Rechts, von Organisationen und von Wirtschaftsunternehmen entgegennehmen, sofern dadurch keine Abhängigkeit begründet wird. Dazu ist Voraussetzung, dass keine überwiegende Finanzierung des Vereins durch Wirtschaftsunternehmen (z.B. Pharmaindustrie, Medizinprodukte-, Hilfsmittelhersteller) erfolgt. In allen Bereichen der Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen muss die Autonomie über die Inhalte der Arbeit von False Memory Deutschland e.V., deren Umsetzung sowie die Verwendung der Mittel beim Verein False Memory Deutschland e.V. verbleiben.

2. Transparenz

Unterstützung durch und Kooperationen mit Wirtschaftsunternehmen werden vom Verein False Memory Deutschland e.V. transparent behandelt. Werbung von Wirtschaftsunternehmen wird gekennzeichnet. Informationen von Wirtschaftsunternehmen werden kenntlich gemacht und nicht unkommentiert weitergegeben. Aussagen und Empfehlungen ohne Angabe von Quellen, insbesondere von Dritten, gehören nicht zur Informationspraxis von False Memory Deutschland e.V. Eingenommene Mittel aus Sponsoring und Förderung werden mindestens einmal jährlich veröffentlicht, getrennt nach Sponsoren und Förderern.

3. Datenschutz

Der Verein False Memory Deutschland e.V. hält die geltenden Datenschutzbestimmungen uneingeschränkt ein. Dadurch wird sichergestellt, dass keine Daten von Mitgliedern und von Personen, die sich hilfesuchend an den Verein wenden, an Wirtschaftsunternehmen und auch nicht an andere Dritte weitergegeben werden, sofern nicht eine explizite Einwilligung zur Datenweitergabe erteilt wurde.

4. Information

Sofern der Verein False Memory Deutschland e.V. Wirtschaftsunternehmen Kommunikationsrechte wie z. B. das Recht auf die Verwendung des Vereinsnamens oder des Logos in Publikationen, Produktinformationen, Internet, Werbung oder bei Veranstaltungen gewährt, sind hierüber schriftliche Vereinbarungen zu treffen. Diese werden auf Aufforderung veröffentlicht. Ausgeschlossen ist die unmittelbare oder mittelbare Bewerbung von Produkten, Produktgruppen oder Dienstleistungen zur Diagnose und Therapie von chronischen Erkrankungen oder Behinderungen.

5. Veranstaltungen

Der Verein False Memory Deutschland e.V. trägt dafür Sorge, dass bei vom Verein organisierten und durchgeführten Veranstaltungen stets die Neutralität und Unabhängigkeit gewahrt bleiben. Dieser Anspruch gilt auch für organisatorische Fragen. Die Auswahl des Veranstaltungsortes, der Rahmen, der Ablauf und die Inhalte der Veranstaltung werden vom Verein False Memory Deutschland e.V. bestimmt.

Sofern Honorare gezahlt werden, sind diese maßvoll zu bemessen. Personenbezogene Daten von Teilnehmenden an Veranstaltungen werden nicht an Dritte weitergegeben.

Bei der Auswahl der Referent:innen achtet False Memory Deutschland e.V. darauf, dass der Selbsthilfebezug deutlich erkennbar bleibt. Dies zeigt sich dadurch, dass die überwiegende Anzahl der Referent:innen aus dem Kreis der Selbsthilfe kommt. Veranstaltungen, Tagungen von medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften o. Ä., die sich vorrangig an die Zielgruppe beruflicher Experten (Ärzt:innen, Apotheker:innen, Wissenschaftler:innen) richten, werden mit Mitteln der Selbsthilfeförderung gemäß § 20 h SGB V nicht unterstützt.

Weiter wird bei von den Krankenkassen-/verbänden geförderten Veranstaltungen, Seminaren o. Ä. nicht mit Wirtschaftsunternehmen zusammen gearbeitet.

Kronberg, 14.10.2022
Einstimmig beschlossen vom Vorstand des Vereins False Memory Deutschland e.V.