Finanzierung

Der Verein False Memory Deutschland e.V. finanziert seine Arbeit aus Mitgliedsbeiträgen, privaten Spenden und Förderungen.

False Memory Deutschland ist auf Unterstützung angewiesen

Die Arbeit von False Memory Deutschland ist eine Aktivität von Privatpersonen. Sie ist ausschließlich am Gemeinwohl und am Hilfsbedürfnis derjenigen orientiert, die infolge falscher Erinnerungen an sexuellen Missbrauch persönlich betroffen oder zu Unrecht beschuldigt sind. Auch wenn Beratungen kostenlos sind, ist False Memory Deutschland doch für seine Arbeit auf Unterstützung angewiesen.

Sie haben dazu zwei Möglichkeiten:

  • Sie können Mitglied werden: Wenden Sie sich dazu an eine unserer Kontaktmöglichkeiten.
  • Sie können False Memory Deutschland durch eine Spende unterstützen:
    Spendenkonto: False Memory Deutschland e. V., IBAN DE97 5776 1591 0531 5730 00, BIC GENODED1BNA, VB RheinAhrEifel

False Memory Deutschland e. V. ist beim Amtsgericht Köln unter VR 17441 eingetragen. Die Gemeinnützigkeit ist vom Finanzamt Brühl zuerkannt.
Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 19 AO. Der Verein ist berechtigt, Spendenquittungen auszustellen.

Förderung durch die Krankenkassen/-verbände

Wir bedanken uns bei der „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“, die die Arbeit von False Memory Deutschland e.V. im Rahmen des § 20h SGB V unterstützt.

Der Verein False Memory Deutschland e.V. wurde von der „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ nach Jahren wie folgt gefördert:

Jahr 2023:2.500,00 Euro
Jahr 2022:2.500,00 Euro
Jahr 2021:2.500,00 Euro
Jahr 2019:2.500,00 Euro
Jahr 2018:2.500,00 Euro
Jahr 2017:2.500,00 Euro
Jahr 2016:2.500,00 Euro
Jahr 2015:2.500,00 Euro
Jahr 2014:2.000,00 Euro