Aktuelles aus der Presse

Spiegel Panorama, 14.3. 2023: Bistum Münster schließt Beratungsstelle Organisierte sexuelle und rituelle Gewalt

Nach Angabe des Spiegel-Panorama hat das Bistum Münster auf die Spiegel-Recherche vom 11.3.2023 reagiert und seine Beratungsstelle geschlossen, weil die Fortführung nicht mehr vertretbar sei. Die beiden Beraterinnen werden nicht mehr auf dem Gebiet der rituellen Gewalt für das Bistum tätig sein. https://www.bistum-muenster.de/startseite_aktuelles/newsuebersicht/news_detail/bistum_muenster_schliesst_beratungsstelle_organisierte_sexuelle_und_rituelle_gewalt

Siehe dazu auch weitere Links:
https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/bistum-muenster-rituelle-gewalt-102.html
https://www.wa.de/muenster/bistum-muenster-schliesst-beratungsstelle-organisierte-sexuelle-rituelle-gewalt-kritik-beratung-92143899.html

False Memory Deutschland hatte bereits im April 2022 das Bistum Münster, Herrn Bischof Dr. Genn, auf die äußerst bedenkliche Tätigkeit dieser verschwörungs-ideologisch ausgerichteten Beratungsstelle hingewiesen und in mehreren Schreiben auf die Gefahr für Hilfesuchende durch fehlgeleitete Therapien aufmerksam gemacht. Das letzte Schreiben von False Memory Deutschland vom 31.10.2022 wurde vom Bistum Münster nicht beantwortet.

Die Schließung steht vermutlich nicht nur im Zusammenhang mit der Spiegel-Veröffentlichung vom 11.03.2023 sondern auch mit einer Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (DBP) vom 13.03.2023, in der diese sich in größter Sorge an die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Lisa Paus, gewendet haben, weil durch das BMFSFJ bzw. die dem Ministerium nachgeordnete Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (UKASK) Projekte zum rituellen Missbrauch gefördert werden, die aus wissenschaftlicher Sicht sehr zweifelhaft sind. Siehe dazu https://www.dgps.de/aktuelles/details/schutz-von-opfern-sexueller-gewalt-wissenschaftliche-fundierung-in-diskussion-und-handeln/, dort auch die Stellungnahme der beiden Fachverbände.

Der Spiegel, Nr. 11 / 11.3.2023: Im Teufelskreis

Titel in der Online-Ausgabe: Im Wahn der Therapeuten

Endlich einmal ein Presseartikel, der mit einer umfangreichen Recherche den Verschwörungstheorien des rituellen Missbrauchs gründlich nachgeht! Es ist nicht das erste Mal, dass Journalisten über die Probleme therapeutisch erzeugter Missbrauchserinnerungen berichten wollten, und immer wieder sind sie gegenüber der therapeutischen Lobby eingeknickt. Beate Lakotta und Christopher Piltz, die Autoren dieses umfangreichen Artikels, haben Mut bewiesen, dieses heiße Eisen anzupacken. Sie haben sich weder von den Therapeuten und Büchern, die diese Verschwörungstheorie weitertragen, noch vom Amt des Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung Sand in die Augen streuen lassen. Der ganze Artikel ist im Zusammenhang eines Beratungsfalls von Heidemarie Cammans und auf deren Initiative hin entstanden. Lakotta und Piltz haben viele Interviews geführt, insbesondere auch mit den Vertretern der Theorie vom rituellen Missbrauch. Es geht wie ein roter Faden durch den ganzen Aufsatz, dass niemand, weder die Therapeuten, noch Wissenschaftler, noch die Strafverfolgungsbehörden jemals einen Fall des rituellen Missbrauchs real nachweisen konnten. Alles bleibt Glauben und Theorie, aber das unendliche Leid der nach dieser Theorie Therapierten ist real!

Für diejenigen, die an dem Thema interessiert sind, lohnt sich der Kauf der Print-Ausgabe allein für diesen Artikel. Im Internet ist der Aufsatz unter https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/wie-therapeuten-eine-verschwoerung-ueber-vermeintliche-opfer-ritueller-gewalt-verbreiten-a-fd5ea9b2-9c67-42ef-b451-0f511cb80053 zu finden, aber auch dort kostenpflichtig.

Neue Zürcher Zeitung, 07.02.2022: Sexueller Missbrauch: Dürfen Journalisten Opferberichte infrage stellen?

In diesem Artikel von Birgit Schmid wird die Frage aufgeworfen, wie Journalisten mit Informationen umgehen sollten, die sie von Menschen erhalten. Müssen Journalisten alles als pure Wahrheit nehmen oder ist es in Ordnung, vielleicht sogar angebracht, genauer hinzuschauen, Distanz zu wahren, sachlich zu berichten? Der Artikel appelliert an die Medien, ihre Verantwortung bei der Verbreitung von Informationen wahrzunehmen.
Entstanden ist die Auseinandersetzung mit dieser Fragestellung durch eine ein Jahr währende Arbeit zum Thema des sexuellen Missbrauchs, zu dem die Erinnerungen in einem Alter um ca. fünfzig Jahre das erste Mal auftauchten.

Zum Artikel https://www.nzz.ch/feuilleton/medien/sexueller-missbrauch-duerfen-medien-opferberichte-hinterfragen-ld.1665815

HÖRZU 11/2021: Die Tricks unseres Gehirns

Interessant ist vor allem die Tatsache, dass dieses Thema es mittlerweile auch als Titelthema in eine TV-Programm-Zeitschrift schafft. Die Bereiche knapp angerissen führt der Artikel von den Forschungsarbeiten von Julia Shaw u.a. über die Wormser Missbrauchsprozesse zu den heute wichtigen Erkenntnissen auf dem Gebiet der Gedächtnispsychologie für die Strafverfolgung. Am Ende wird die Krimiserie „8 Zeugen“ auf TV Now angekündigt, die dort ab dem 25. März zu sehen ist, und deren Macher von Julia Shaw und ihren Forschungen inspiriert wurden.

Die Tagespost, 25.02.2021: Wahrheit, Lüge oder Scheinerinnerung?

Der Autor Max Steller, bis 2009 Professor für Forensische Psychologie an der FU Berlin, weist darauf hin, dass die katholische Kirche bei ihren Bemühungen, Fehler der Vergangenzeit in Sachen Missbrauch aufzuklären, die lebenszerstörenden Folgen falscher Verdächtigungen nicht aus den Augen verlieren sollte. Die Aussagepsychologie kann in ihrer Hauptaufgabe Opfern von sexualisierter Gewalt zu ihrem Recht verhelfen. Aussagepsychologische Begutachtung ist aber auch hilfreich, Falschaussagen zu identifizieren. Zitat: „Aussagepsychologie gewährleistet in doppeltem Sinne Opferschutz.“

Zum Artikel Wahrheit, Lüge oder Scheinerinnerung?

Welt+, 27.12.2020: Umstrittene Heilpraktikerin – Die Wunderheilerin, die Familien entzweit

Im Artikel von Florian Sädler wird von einer Heilpraktikerin im Westerwald berichtet, in deren Praxis auffällig viele Fälle sexuellen Missbrauchs diagonstiziert wurden, sexueller Missbrauch, der offenbar nie stattgefunden hat. Die Heilpraktikerin ist deshalb bereits auf dem Radar von Sektenbeobachtern.

Der Artikel ist online leider nicht mehr erreichbar.

Spektrum.de, 05.11.2020: Falsche Erinnerungen – Das Trauma, das es nie gab

Ein weiterer Artikel zum Thema der Scheinerinnerungen.
Zum Artikel Falsche Erinnerungen – Das Trauma, das es nie gab, Spektrum.de, 05.11.2020

Skeptiker 3/2020: Die suggerierte Erinnerung – Falsche Erinnerungen an Kindesmissbrauch durch Psychotherapie

Das Titelthema dieser Ausgabe beschäftigt sich mit durch in Psychotherapie erzeugten falschen Erinnerungen an sexuellen Missbrauch. Der 9-seitige Artikel von Dr. Hans Delfs informiert vor allem von der wissenschaftlichen Seite zu diesem Thema. Ein Interview mit Federico Avellán Borgmeyer und Heidemarie Cammans gibt Auskunft über die Tätigkeit des Vereins „False Memory Deutschland“.

Die Ausgabe kann hier sowohl als Print-Ausgabe als auch als ePaper erworben werden.

Spiegel+ – Falsche Erinnerungen – Wenn die Tochter dem Vater plötzlich Missbrauch vorwirft
und in Der Spiegel – Wissen – 2/2019 – Alles im Kopf!, Artikel: Wenn die Erinnerung trügt

Das Heft Der Spiegel – Wissen – 2/2019 ist mit dem Titel „Alles im Kopf! Unser Gedächtnis: Wie es funktioniert – und wie wir es fit halten“ im Mai 2019 herausgekommen. Die zwei großen Kapitel beschäftigen sich mit ERINNERN und VERGESSEN, ein Dossier zu LERNEN fügt sich an.

Der 4-seitige Artikel „Wenn die Erinnerung trügt“ ist dem Thema der falschen Erinnerungen gewidmet, mit einem Hauptschwerpunkt auf den falschen Erinnerungen an sexuellen Missbrauch und den damit verbundenen verheerenden Folgen für Justiz, Beschuldigte und deren Familien und auch den Menschen mit induzierten falschen Erinnerungen.
Der Artikel ist flankiert von einem wirklichen Fall falscher Erinnerungen an sexuellen Missbrauch, ein Fall ähnlich wie die vielen anderen Fälle, die in der Beratungstätigkeit unseres Vereins betreut werden. Konkret benannt ist unser Verein als Anlaufstelle, wo Betroffene unmittelbar je nach Situation ggf. direkt Hilfe bekommen und vor allem nicht allein gelassen sind.

In Spiegel+ ist der Artikel unter dem Titel Wenn die Tochter dem Vater plötzlich Missbrauch vorwirft zu lesen.

Zum Artikel Falsche Erinnerungen – Wenn die Tochter dem Vater plötzlich Missbrauch vorwirft, Spiegel+, 20.05.2019

Hamburger Abendblatt, 12.09.2018: Wie leicht sich Erinnerungen manipulieren lassen

Der Untertitel dieses Berichts lautet: „Studien zeigen: Menschen berichten von Dingen, die sie nie erlebt haben. Vor Gericht können falsche Erinnerungen für Probleme sorgen.“ Ein Team um die Psychologin Shazia Akhtar von der City University London führte eine Studie durch, in der die Teilnehmer ihre früheste, mit Sicherheit auf wirklichem Erleben basierende, Erinnerung abrufen sollten. Für Verblüffung sorgte die hohe Prozentzahl von Berichten aus den ersten beiden Lebensjahren, eine Zeit, in der das Gehirn, vor allem das Langzeitgedächtnis, noch nicht für die dauerhafte Abspeicherung von Erinnerungen ausgebildet ist. Die „fiktiven Erinnerungen“ vieler Probanden erklären die Forscher damit, dass sich Teile tatsächlicher – späterer – Erinnerungen z.B. mit Fotos oder in der Familie erzählten Geschichten verknüpft hätten.
Obwohl es nicht neu ist, dass sich Mengen an Dinge erinnern können, die sie nie erlebt haben, so ist es doch überraschend, wie gängig es ist. Erstaunlich ist, dass falsche Erinnerungen regelrecht eingepflanzt werden können und diese Manipulation recht leicht ist, wie die Psychologin Julia Shaw aufzeigt.
Problematisch sind falsche Erinnerungen vor Gericht, denn sie können über Schuld und Unschuld entscheiden. Der Fall des Montessori-Prozesses Anfang der 1990er-Jahre in Münster zeigt, welche Dynamik das Suggerieren von Erinnerungen entfalten kann. Kinder wurden durch Suggestivfragen wochenlang geradazu gedrängt, sich an Missbrauchshandlungenn zu erinnern. Der zu Unrecht Beschuldigte wurde erst nach mehr als zwei Jahren Untersuchungshaft freigesprochen.

Zum Artikel Wie leicht sich die Erinnerungen manipulieren lassen, Hamburger Abendblatt, 12.09.2018

Focus, 11.12.2017: Ängste, Depressionen, Burnout: An 12 Merkmalen erkennen Sie einen guten Therapeuten

Viele Psychoanalytiker und Psychotherapeuten behandeln heute noch nach veralteten Methoden, die die Patienten vielleicht ihre Seele besser kennen lernen lassen aber bei dem Versuch, ihr Leben wieder in den Griff zu bekommen, bleiben diese weitgehend allein. Das führt dann oft dazu, dass die Menschen in ihren Problemen stecken bleiben und nach der Therapie mehr Probleme haben als vorher.

Der Autor Christian Dogs, ärztlicher Direktor der psychosomatischen Fachklinik der Max Grundig Klinik im baden-württembergischen Bühl, zeigt anhand von 12 Kriterien auf, was eine moderne Behandlung psychischer Leiden ausmacht. In Kriterium 10 fordert er, dass wer Menschen psychotherapeutisch betreut, zumindest im Ansatz über neue Ergebnisse der Gehirnforschung im Bilde sein muss und auch vom Phänomen der sogenannten Pseudoerinnerungen weiß.

Der Artikel ist ein guter Ratgeber für Patienten, die auf der Suche nach einem Psychotherapeuten sind.
Hier geht es zum vollständigen Artikel.

ZEIT ONLINE, 5.12.2017: Im Medienrausch der Sexismus-Debatte

Der Bundesrichter a. D. Thomas Fischer hat am 05.12.2017 in der Online-Ausgabe der ZEIT einen langen Aufsatz zur #me too-Welle und speziell zur Sexismus-Debatte bei Anne Will in der ARD geschrieben. Diese Talkschau wurde bereits viel in den Medien kritisiert. Fischer betrachtet sie aus rechtlicher Sicht und sie ist für ihn (Zitat) „ein Beispiel der total aus dem Ruder gelaufenen öffentlichen Diskussionskultur zum Thema Sexismus.“ Kernpunkt seiner Kritik sind die Äußerungen von Frau Schele, Vorstandsmitglied des Bundesverbands für Frauennotrufe (bff e. V.), die unter dem Beifall anderer Diskussionsteilnehmer sämtliche rechtsstaatlichen Prinzipien auf den Kopf stellte. So wurde bei ihr der Begriff der Gewalt, der im Rechtswesen recht genau definiert ist, auf alles ausgedehnt, was Frauen (Zitat) „als gewaltsamen Übergriff empfinden“. Dass diese Sprachverwirrung bereits im Bundesfamilienministerium 2004 beginnt, macht sie nicht besser. Auf diese Weise werden in der Auffassung von bff e. V. rein verbale Entgleisungen zu „Gewalt“, und zwar merkwürdiger Weise nur, wenn sie Frauen begegnen. Wenn Männer solchen Verbalinjurien ausgesetzt sind, was sicher ebenso oft geschieht, ist das anscheinend keine „Gewalt“.

Eine weitere Entgleisung der öffentlichen Diskussion macht Fischer bei den Bezeichnungen „Opfer“ und „Täter“ fest, womit die rechtsstaatlich verbindliche Unschuldsvermutung außer Kraft gesetzt wird, weil es sich fast immer um „Zeugen“ und „Beschuldigte“ handelt.

Fischer zeigt aber nicht nur solche kommunikativen Fehler auf: Er zeigt, dass bff e. V. durch Fehlinterpretation wissenschaftlicher Arbeiten und offizieller Statistiken zu der vollkommen unrealistischen Behauptung kommt, Falschbeschuldigungen seien etwas ganz Seltenes.

Nicht nur an Anne Wills Talkschau nimmt Fischer Anstoß. Im Zusammenhang mit der Rechtsprechung, die von Opferschützern und Trauma-Ideologen immer angegriffen wird, schreibt Fischer (Zitat): „So freigesprochen kann jemand gar nicht sein, dass sich nicht gerade aus der Widersprüchlichkeit der Aussage des „traumatisierten“ Opfers noch nachträglich seine vermutete Schuld ergäbe. Wer das nicht glauben kann, lese den Artikel „Besonders feine Kreise“ einer gewissen Chantal Louis in Emma (November 2017, https://www.emma.de/artikel/besonders-feine-kreise-334951), ein in vielerlei Hinsicht beispielhaftes Stück journalistischen Totalversagens.“

Fischer schließt seinen Aufsatz mit einer fatalen Vermutung: „Den ProtagonistInnen von Frauennotruf bff e. V. und anderen MoralunternehmerInnen verspricht Irrationalität Macht, Bedeutung und Einkommen. Das sollte man keinesfalls vergessen, auch wenn sie sich als VerfechterInnen des ganz und gar Guten präsentieren und immerzu irgendjemandem „helfen“ wollen. Ich glaube, dass die Damen Schele, Himmelreich und Will, wie sehr viele andere, vor allem und an allererster Stelle sich selbst helfen möchten. Und dann kommt erst mal ganz lange nichts.“

Zum Artikel Im Medienrausch der Sexismus-Debatte, ZEIT ONLINE, 5.12.2017

#me too

#me too rauscht durch die sozialen Netzwerke und auch durch die Medien. Man liest viele Kommentare dazu, und nicht alle sind euphorisch. Neben „mutig“ liest man auch „heuchlerisch“.

Heuchlerisch, weil das Phänomen, dass Karrieren durch das Bett der Mächtigen führen, uralt ist und immer bekannt war. Heuchlerisch, weil eben schon immer Mut und Charakter dazu gehörte, sich der Anmache zu entziehen. Doch in diesem Moment, wo alle Medien pfeifen, dass wieder mal ein fieser Typ mit seinen Machenschaften aufgekippt ist, #me too zu rufen, ist nicht besonders mutig.

Dass ein deutlicher Prozentsatz der Beschuldigungen wegen sexueller Belästigung, Vergewaltigung oder Missbrauch Falschbeschuldigungen sind, ist ein Argument gegen #me too, aber für sich genommen kein besonders gutes. Denn die berechtigten Beschuldigungen sind in jedem Fall zu viele. Das Problem liegt darin, dass die Unschuldsvermutung auf der Strecke bleibt. Und wenn Beschuldigte ohne Beweis zu Schuldigen erklärt werden, ist es ganz gleich, ob es 10% oder 50% sind, es sind in jedem Fall zu viele.

Darauf zielt auch ein Kommentar im Washington Examiner. Hillary Clinton hatte auf einer #me too Parade in Los Angeles gesagt: „Jedem sollte anfangs bis zum Beweis des Gegenteils geglaubt werden.“ „Genau das Gegenteil ist richtig“, urteilt der Kommentator Alexander Grass. Und er analysiert, dass gerade die Haltung „Schuldig bis zum Beweis des Gegenteils“ in der Vergangenheit zu Massenhysterie und Lynchjustiz geführt haben. Und dass #me too in den sozialen Medien die Opfer feiert, ohne dass sie jemals einen Beweis antreten müssen. Nur Belohnung, niemals Bestrafung. Er geht dabei ausdrücklich auf die False Memory-Fälle und die Kindergartenprozesse der 90er Jahre ein, in denen Menschen schlimmstes Unrecht zugefügt wurde wegen Verbrechen, die niemals begangen wurden.

Leider finden wir in der deutschen Presse keine entsprechend sorgfältige Auseinandersetzung mit #me too.

http://www.washingtonexaminer.com/metoo-on-the-march-the-groupthink-and-hysteria-begin/article/2640954

Thüringer Ärztin wegen des Verdachts auf erpresserischen Menschenraub, Geiselnahme, Körperverletzung und weiteren Delikten vor Gericht

Seit August 2017 ging durch die Medien, insbesondere durch die Thüringer Zeitungen, die Meldung, dass die Thüringer Neurologin Dr. Kerstin S. (59J.) wegen Menschenraub, Geiselnahme, Eigentumsdelikten und anderen Straftaten vor Gericht stehen wird. Die Angeklagte war ab Mitte Dezember 2016 eine Zeitlang in U-Haft. Der Strafprozess vor dem Landgericht Gera begann am 04.09.2017, läuft mittlerweile aber nicht mehr, das Verfahren wurde nach § 153 a StPO eingestellt.

Hintergrund des Geschehens:
Frau Dr. S. unterhielt in Südthüringen mit ihrer Lebensgefährtin in einer alten Mühle eine Lebensgemeinschaft mit esoterischem Hintergrund. Morgens und abends fanden therapieartige Sitzungen statt. In diesen Sitzungen induzierte die Ärztin drei Personen die falsche Erinnerung, sie seien Opfer vieler Täter, auch ritueller Gewalt. Zwei weiteren Personen des Kreises wurde beigebracht, Täter bzw. Mitwisser zu sein. Diese wurden festgehalten und mit Gewalt gezwungen, Geständnisse abzulegen. Sie wurden dazu gebracht, Geständnisse abzulegen, die später widerrufen wurden.

Was allerdings nirgends berichtet wurde: False Memory Deutschland war seit August 2016 aktiv in dieser Angelegenheit involviert. Ein hilfesuchender Betroffener hatte sich damals an uns zur Beratung gewandt. Seit dieser Zeit hatte sich vor allem Frau Heidemarie Cammans sehr intensiv für das Wohl der Betroffenen eingesetzt. Es ist fraglich, ob bzw. wann ohne ihren Einsatz und ohne das juristische Eingreifen von RA Jürgen Zillikens, Brilon, die zu Unrecht Beschuldigten mit Hilfe der Polizei die Alte Mühle hätten verlassen können und die Strafverfolgungsbehörden aufmerksam geworden wären. RA Zillikens war Nebenklägervertreter zweier Zeugen in der Hauptverhandlung.

Hier die Links zu den Berichten, von denen heute jedoch einige, da das alles mittlerweile fast 3 Jahre her ist, nicht mehr online verfügbar sind:

OSTTHÜRINGER Zeitung – Geiselnahme-Prozess: Gericht berät, wann und wie es weitergeht

Thüringische Landeszeitung – Geraer Geiselnahmeprozess: Angeklagte sieht sich als Opfer

THÜRINGEN24 – Ärztin nimmt Geiseln und lässt sie Missbrauchsfilme anschauen; 25.09.2017

MDR Thüringen – Mutmaßliches Opfer-Paar äußert sich vor Gericht; 21.09.2017; URL: http://www.mdr.de/mediathek/fernsehen/video-140106_zc-7748e51b_zs-1638fa4e.html; Online leider nicht mehr erreichbar

Thüringische Landeszeitung – Prozess gegen Thüringer Ärztin: Anwalt spricht von Gehirnwäsche; 22.09.201

„… Die Anklage wirft S. vor, über mehrere Monate das ältere Ehepaar Manfred und Martha. K. in ihrem Anwesen Ottermühle in Ostthüringen gemeinsam mit deren Tochter und Enkeln festgehalten, bestohlen und zu Geständnissen von sexuellen Übergriffen gezwungen zu haben.

In ihren weitgehend übereinstimmenden Antworten stützen die beiden Alten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. So beschrieben sie ein Klima der ständigen Angst und Bedrohung, das in der Ottermühle gegen sie geherrscht habe. … Die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs gegen Manfred K. wiesen beide Zeugen zurück, die Verantwortung dafür sahen sie in der Beeinflussung ihrer Angehörigen durch die Angeklagte. …“

Zitat aus Thüringische Landeszeitung, 22.09.2017

Online leider nicht mehr erreichbar: MDR Thüringen – Opfer sagen im Geiselnahme-Prozess gegen Ärztin aus; 21.09.2017, URL: http://www.mdr.de/thueringen/ost-thueringen/gera/prozess-aerztin-geiselnahme-aussage-100.html

… Ihm und seiner Frau seien Handys und Bargeld weggenommen worden. Damals habe sich der 83-Jährige erstmals dem Vorwurf ausgesetzt gesehen, er habe seine Frau, seine Tochter und die Enkel vergewaltigt und sexuell missbraucht. Der 83-Jährige wies die Vorwürfe erneut zurück. Auch die Tochter distanzierte sich von den Anschuldigungen. Laut Anklage wurde der Mann auf dem Anwesen der Ärztin in Remptendorf im Saale-Orla-Kreis unter anderem geschlagen, damit er den vermeintlichen Missbrauch gesteht. …

Zitat aus MDR Thüringen – Opfer sagen im Geiselnahme-Prozess gegen Ärztin aus; 21.09.2017; URL: http://www.mdr.de/thueringen/ost-thueringen/gera/prozess-aerztin-geiselnahme-aussage-100.html; Online leider nicht mehr verfügbar

Online leider nicht mehr verfügbar: Ärztin wegen Geiselnahme vor Gericht; MDR Thüringen; 03.09.2017; URL: http://www.mdr.de/thueringen/ost-thueringen/gera/prozess-aerztin-geiselnahme-100.html

Spiegel Online – Ärztin quält und erpresst Rentner; 04.09.2017
Mitteldeutscher Rundfunk – Ärztin muss wegen Geiselnahme vor Gericht; 09.08.2017; URL: http://www.mdr.de/thueringen/ost-thueringen/saale-orla/thueringen-aerztin-geiselnahme-gericht100.html; Online leider nicht mehr verfügbar
Focus – Verdacht auf Missbrauch und Raub von Patienten; 11.08.2017
Bild – Ärztin wegen Menschenraubs und Geiselnahme angeklagt; 11.08.2017
Welt – Ärztin wegen Menschenraubs vor Gericht; 09.08.2017
Arcor – Medien: Ärztin wegen Menschenraubs vor Gericht; 09.08.2017
Thüringer Allgemeine – Thüringer Ärztin wegen Menschenraub und Geiselnahme vor Gericht; 09.08.2017
Mitteldeutsche Zeitung – Medienbericht Thüringer Ärztin wegen Menschenraubs und Geiselnahme vor Gericht; 09.08.2017
Thüringen24 – Thüringer „Ärztin“ wegen Menschenraubs und Geiselnahme vor Gericht; 09.08.2017
In Südthüringen – Ärztin wegen Menschenraubs und Geiselnahme vor Gericht; 09.08.2017

The Intercept, 21.06.2017: Texas Couple Exonerated 25 Years After Being Convicted of Lurid Crimes That Never Happened

25 Jahre, nachdem sie wegen eines Verbrechens, das nie geschehen ist, zu jeweils 48 Jahren Haft verurteilt wurden, wurden Fran und Dan Keller offiziell am 20. Juni 2017 in Austin, Texas, entlastet. Die Verfolgung des Paares im Jahr 1992 war Teil einer Welle von Fällen im ganzen Land inmitten einer Episode von Massenhysterie, als Satanic Panic bekannt. Die Entlastung erfolgt auf Grund des Fehlens von glaubwürdigen Beweisen.
Vor 25 Jahren führte die kontextbezogene Deutung von Äußerungen einer 3jährigen zu intensiver Befragung durch die Mutter und einen Therapeuten, wodurch sich im Laufe der Zeit die Aussagen in Richtung Vergewaltigung und Orgien mit Kindern änderten und die Anschuldigungen immer greller und verwirrender wurden. Es wurden damals von Seiten der Justiz keine tatsächlichen Untersuchungen durchgeführt, die die Anschuldigungen beweisen oder widerlegen konnten. Erst nach 20 Jahren wurde anerkannt, dass das Paar keinen fairen Prozess erhalten hatte und dass das Verbrechen, dessen sie beschuldigt wurden, niemals geschehen war.
https://theintercept.com/2017/06/20/texas-couple-exonerated-25-years-after-being-convicted-of-lurid-crimes-that-never-happened/

Fran und Dan Keller wurde Ende August 2017 eine Entschädigung für die 21 Jahre unschuldig in Haft in Höhe von 3,4 Millionen US-Dollar zugesprochen. Dieses Geld kann die verlorene Lebenszeit nicht zurückgeben, das zerstörte Leben nicht wieder herstellen. Aber es hilft, jetzt im Alter wieder frei und nach den Jahren in Haft nun ohne Erwerbsmöglichkeit, auch wieder leben zu können.
Online leider nicht mehr verfügbar: http://www.kiro7.com/news/trending-now/couple-to-receive-34-million-in-satanic-day-care-case-1/596768813

Hier noch weitere Hintergründe zu dem Fall: https://theintercept.com/2016/04/08/convicted-of-a-crime-that-never-happened-why-wont-texas-exonerate-fran-and-dan-keller/

GEOkompakt Nr. 50 Wer bin ich?, Empfehlenswerte Lektüre: Das trügerische Gedächtnis

Inzwischen pfeifen es die Spatzen von den Dächern, wie unzuverlässig unser Gedächtnis ist. Seit dem erfolgreichen Buch von Julia Shaw, Das trügerische Gedächtnis, überschlagen sich die Medien mit Berichten über dieses Thema. Viele davon sind in erster Linie sensationsgetrieben. Doch der umfangreiche Aufsatz von Ute Kehse in GEOkompakt Nr. 50 mit dem gleichen Titel wie das Buch von Shaw ist sehr ernst zu nehmen. Auf seinen zehn Seiten kann man die wichtigsten Grundlagen der Gedächtnispsychologie finden. Und im Gegensatz zu den meisten derartigen Artikeln hat Frau Kehse keine Berührungsängste mit dem Thema der therapeutisch erzeugten falschen Erinnerungen an sexuellen Missbrauch. Sie widmet dem Thema zwar nur wenige Absätze, aber was sie schreibt, ist sachlich korrekt bis auf die Tatsache, dass sie dies als ein Problem der 90er Jahre ansieht. Nur weil das leider nicht so ist, gibt es den Verein False Memory Deutschland e. V.

Chip, Internetausgabe, 30.11.2016:
Gruselig: Forscher pflanzen Gehirn falsche Erinnerungen ein

Nur die Tatsache ist interessant: Sogar die Computer-Zeitschrift Chip bringt einen Kurzbeitrag über falsche Erinnerungen. Der Beitrag als solcher bringt nichts Neues.

The Daily Mail London, 27.11.2016, redaktioneller Beitrag: Sir Edward Heath accuser is a ’satanic sex fantasist‘

Die Online-Ausgabe der britischen Zeitung The Daily Mail bringt einen Bericht über einen spektakulären Fall angeblichen rituellen Missbrauchs in England, in dem seit 2015 eine Anzahl führender Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens beschuldigt sind, darunter auch der frühere Pemierminister Sir Edward Heath. Im Laufe des Falles soll ein Junge auf dem Altar einer Kirche rituell ermordet worden sein. Die ermittelnde Polizei hat eine Spezialistin für kriminologische Untersuchungen in ihre Arbeit einbezogen, um die ihr vorliegenden „Beweise“ zu erhärten. Doch die Kriminologin, Frau Dr. Rachel Hoskins, kam zu einem unerwünschten Ergebnis: Die gesamte Beschuldigung mit angeblich einer großen Anzahl von Zeugen geht einzig und allein auf die Aussagen zweier Personen zurück, die ursprünglich keine Erinnerung die angeblichen Vorfälle hatten. Die Erinnerungen daran waren in Psychotherapien unter massiver suggestiver Beeinflussung und Hypnose entstanden. Beweise konnten nie erbracht werden. Die Kriminologin fordert die Ermittlungsbehörden auf, diese Fälle, die die Ehre vieler Unschuldiger in den Schmutz gezogen haben, sofort abzuschließen. Link zum Artikel: http://www.dailymail.co.uk/news/article-3974750/A-satanic-injustice-Police-warned-Edward-Heath-ritual-child-abuse-claims-fantasy-ploughing-700-000-probe.html

The Guardian, London, 17.11.2016, redaktioneller Beitrag: ‘We can’t let the bullies win‘: Elizabeth Loftus awarded 2016 John Maddox Prize

Die britische Zeitung The Guardian bringt die Meldung, dass der Gedächtnisforscherin Elizabeth Loftus der John Maddox Preis 2016 zuerkannt worden ist. Der John Maddox Preis ist eine spezielle Anerkennung für Personen, die im öffentlichen Interesse wissenschaftliche Forschungen verfolgen und Nachweise erbringen, und die dabei besonderen Schwierigkeiten und Anfeindungen ausgesetzt sind. Damit bezieht sich der Preis auf die Arbeit von Loftus in den 90er Jahren, als sie sich energisch für Personen eingesetzt hat, die auf Grund falscher Missbrauchserinnerungen zu Unrecht beschuldigt wurden. Sie musste sich dabei nicht nur gegen Fachkollegen durchsetzen, sondern auch gegen schwere öffentliche Widerstände, weil ihre Arbeit „politisch nicht erwünscht“ war. Wegen ihrer Gutachten vor Gericht, die Falschtherapien entlarvten, erhielt sie sogar Morddrohungen, von denen sie sich aber nicht beirren ließ.

Jens Jessen, Die Macht der Beleidigten, Die Zeit, 06.10.2016, S. 41

Nein, es handelt sich keineswegs um einen Artikel zu falschen Erinnerungen und dergleichen. Trotzdem hat dieser Aufsatz im Feuilleton der Wochenzeitung Die Zeit mit unseren Problemen mehr zu tun, als man auf den ersten Blick erkennt. Es geht um die Sehnsucht, ein Opfer zu sein, die allmählich nicht nur harmlose Folgen zeigt. Es geht darum, dass alle gesellschaftlichen Gruppen um Aufmerksamkeit konkurrieren und in den letzten Jahrzehnten dabei insbesondere ein Mittel einsetzen: den Opferstatus. Und damit sind wir bei einem Trend der Öffentlichkeit, der ganz wesentlich an der Entstehung von Trauma-Erinnerungstherapien beteiligt ist. Es ist die Aufmerksamkeit, die zwangsläufig jedem zuteil werden muss, der ein Opfer ist. Wehe, man verweigert ihm die Anerkennung! Opfer männlicher Gewalt, Opfer von Missbrauch, Opfer von Diskriminierung, Opfer von ethnischer Missachtung, … die Liste ist lang. Diese Atmosphäre ist fast eine notwendige Bedingung dafür, dass Psychotherapeuten und Lebenshelfer bei Hilfsbedürftigen als Erstes den Opferstatus ausmachen, und was liegt näher, als einen sexuellen Missbrauch in ferner Vergangenheit anzunehmen, ein Opferstatus par excellence, der obendrein den Vorteil hat, dass man ihn nicht ohne weiteres von der Hand weisen kann.
Der Aufsatz ist lesenswert.

Serie zu Erinnerungen und Erinnerungsverfälschung von Julia Shaw im Spiegel Online vom 16.08., 06.09. und 10.10.2016

Spiegel Online bringt in drei Folgen eine Kolumne von Julia Shaw zu Erinnerungen und falschen Erinnerungen, die lesenwert ist.
Hier die Links zu den Webseiten:
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/falsche-erinnerungen-wie-unser-gedaechtnis-uns-truegt-a-1106007.html
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/erzwungene-gestaendnisse-wie-man-einen-moerder-erschafft-a-1109479.html
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/wie-fotos-unsere-erinnerungen-manipulieren-koennen-a-1113050.html

Irrgarten der Erinnerung, ein Aufsatz über das Gedächtnis, FOCUS, 17.09.2016, S.80-89

Ein redaktioneller Aufsatz des Focus, in dem eine Reihe renommierter Forscher zitiert wird bzw. mit eigenen Beiträgen zu Wort kommt, unter anderen Elizabeth Loftus, Hans J. Markowitsch, Julia Shaw. Keine spezieller Aufsatz zu induzierten Erinnerungen an sexuellen Missbrauch, aber ein Aufsatz, der aufzeigt, wie leicht man Erinnerungen verfälschen und verändern kann.

Die Kunst der Lüge und wie man sie enttarnt, ein Interview mit Professor Steller bei www.stern.de

Ausführliches Interview mit Professor Steller, das unter anderem auch auf die Erkennung falscher Erinnerungen vor Gericht eingeht. http://www.stern.de/panorama/stern-crime/die-kunst-der-luege–ein-gespraech-mit-psychologe-max-steller-6769256.html

Kartell des Schweigens? Zu schlimm um wahr zu sein, B&E-Magazin Frühjahr 2016, S. 13

Der Aufsatz ist von Frank-Schmidt-Wyk von der Allgemeinen Zeitung Mainz geschrieben. Angebliche furchtbare sexuelle Übergriffe der Kinder untereinander in einer katholischen Kindertagesstätte in Mainz wurden im Juni 2015 ruchbar. Sofort erhebt sich die üblich Hysterie, das Bistum kündigt allen Mitarbeitern der KITA fristlos, weil sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen seien. Die aber fühlen sich zu Unrecht beschuldigt und klagen gegen das Bistum. Ein halbes Jahr später sind die meisten Prozesse abgeschlossen und das Ergebnis ist: An den Vorwürfen war überhaupt nichts dran. Es heißt, die Mutter, die sie aufgebracht hatte, wollte sich damit für eine eigene schwierige Jugend rächen.

Wie oft soll noch der gleiche Film ablaufen? Worms, Münster, … die Liste ist lang. Jede angebliche sexuelle Verfehlung, sei es Kindesmissbrauch, sei es Vergewaltigung, alles wird sofort für bare Münze genommen und löst ein Welle von Hysterie aus. Vorwürfe gleich zu Anfang auf ihre Glaubwürdigkeit zu prüfen ist gerade auf diesem Gebiet, wo die Beschuldigung selten auf handfesten Beweisen, sondern fast immer auf Zeugenaussagen entweder von Kindern oder von den Betroffenen Erwachsenen beruht, eine dringende Notwendigkeit. Andernfalls wird die Unschuldsvermutung, die in unserem Rechtsstaat angeblich gilt, sofort ad absurdum geführt, und am Ende gibt es nur Verlierer, wie in diesem Fall.

Das eingebildete Leben, Der Spiegel 1/2016, S. 14

Die Medien beschäftigen sich immer häufiger mit falschen Erinnerungen. In der ersten Ausgabe des neuen Jahres bringt der Spiegel einen Aufsatz von Manfred Dworschak mit dem Titel „Das eingebildete Leben“, in dem er ausführlich auf die Entstehung falscher Erinnerungen eingeht. Zu großem Teil beruht der Aufsatz auf Forschungen, durchgeführt von einem Team unter Führung von Stephen Porter (Kanada) — in Dworschaks Aufsatz gar nicht erwähnt –, und der Psychologin Julia Shaw (UK) als korrespondierender Autorin. Shaw erarbeitete die Daten und wertete sie aus. Beide sind seit Jahren für hervorragende Forschungen im Bereich der Gedächtnispsychologie bekannt. Das besondere an dieser Arbeit ist, dass ca. 70% von 60 Studienteilnehmern mit nur drei Interviews in einwöchigem Abstand — allerdings mit allen möglichen suggestiven Tricks — dazu gebracht werden konnten, falsche Erinnerungen an etwas zu entwickeln, an das man sich nicht gerne freiwillig erinnert. Bei der Hälfte der Teilnehmer waren das schmerzhaft-emotionale Erinnerungen, bei der anderen Hälfte sogar Erinnerungen an eigene kriminelle Aktionen, die sie in Konflikt mit der Polizei gebracht haben. Dass falsche Erinnerungen auch in Psychotherapien erzeugt werden, wird zwar erwähnt, steht aber nicht im Vordergrund. Ein zweiter Schwerpunkt in Dworschaks Aufsatz ist die Entstehung falscher Erinnerungen im intensiven Gruppengespräch. Während der Autor hier vor allem an soziale Medien denkt, werden Kenner der False-Memory-Problematik hier sofort an Gruppentherapien denken. Seine Beispiele holt Dworschak vor allem aus deutschen Prozessen der letzten Jahre und diskutiert eingehend die Konsequenzen dieser Forschungen für die Ermittlungstätigkeit der Strafverfolgungsbehörden.

Das soll Recht sein?, Die ZEIT vom 19. November 2015

Mit diesem Beitrag von Johann Schwenn, Rechtsanwalt und Strafverteidiger aus Hamburg, setzt die ZEIT ihre rechtskritischen Aufsätze fort. Er widmet sich den eingefahrenen Mechanismen im deutschen Rechtssystem, die immer wieder für Fehlurteile sorgen. Neben den bekannten Gründen, zu große Nähe von Staatsanwälten und Gericht, Fragen von Gesichtsverlust beim Gericht, und Richtern, die für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Zeugen weder ausgebildet noch qualifiziert sind, wird eine Tatsache besonders herausgestellt, die es ungeheuer erschwert, Fehlurteile zu korrigieren: Es gibt keine objektive Protokollierung der Äußerungen Prozessbeteiligter vor Gericht. Es gibt nur die eigenen Notizen der Richter. Schwenn bezeichnet diese Tatsache im Zeitalter digitaler Aufzeichnungsgeräte als Skandal. Revisionsgerichte müssen sich an den Urteilstext des Vorgerichts halten. Sind darin die Aussagen fehlerhaft wiedergegeben, so bleiben diese Fehler bestehen und können nicht korrigiert werden. Mit einem kritischen Blick auf die Rolle der Opferberatungsvereine (explizit genannt: Wildwasser) endet der Aufsatz. Der Aufsatz Das soll Recht sein? ist inzwischen Online gestellt.

Rezensionen zu dem neuen Buch von Prof. Max Steller: Nichts als die Wahrheit

Unsere kurze Besprechung auf dieser Website (siehe Literatur) dürfte eine der ersten sein, die zu diesem wichtigen Buch überhaupt erschienen sind. Inzwischen überschlagen sich die Besprechungen und ausführlichen Aufsätze in allen wesentlichen Tageszeitungen und Magazinen, häufig verbunden mit einem Interview des Autors. Es ist erfreulich, dass dieses Buch ein vielfaches und positives Echo in der Presse gefunden hat. Hier eine Auswahl:

Mit der Stimmgabel, Der Spiegel, 37/2015, S. 47

Der kurze Aufsatz von Gisela Friedrichsen ist ein knappe, aber sorgfälitge Rezension dieses ausgezeichneten Buchs. Sie hebt sie hervor, dass Steller „den missionarischen Eifer, die ideologische Verblendung und die Denkfehler so mancher Missbrauchslobbyisten, Psychotraumatologen und Hypnotherapeuten mit zweifelhafter Ausbildung“ anprangert.

Die eingebildete Tat, Die Zeit, 05.11.2015, S. 60

In diesem lesenswerten Aufsatz von Daniel Müller steht die mangelnde Lernfähigkeit der deutschen Justiz im Vordergrund.

Wahr­heit, Wahn und Willkür, Legal Tribune Online, 17.10.2015

In dem Rechsmagazin LTO findet sich eine Rezension aus der fachlich hochkompetenten Feder von Prof. Henning-Ernst Müller, Strafrechtler an der Universität Regensburg. Müller stimmt Steller im Wesentlichen zu, macht jedoch eine Einschränkung bei Stellers Ablehnung der polygraphischen Methode zur Wahrheitsfindung. Wichtig ist Müllers Feststellung, dass jede Verurteilung unschuldiger Täter auch den tatsächlichen Opfern schadet.

Hysterie verstellt den Blick aufs Wahre, Mittelbayerische Zeitung Regensburg, 11.11.2015

Der Autor Harald Raab bezeichnet Stellers Buch als ein unbequemes und „politisch nicht korrektes“ Buch, das Opferverbände verstärkt dazu bringen wird, Steller als „Täterschützer“ zu sehen. Es ist aber trotzdem eine sehr positive Rezension.

Dieser Mann entlarvt die besten Lügen, Berliner Zeitung, 13.10.2015; Lügner zweifeln nicht, Kölner Stadtanzeiger, 11.11.2015

Die Autorin Anja Reich hat sich mit Steller unterhalten. Ihre Besprechung ist gleichlautend an verschiedenen Stellen erschienen. Steller sieht sich aufgrund seines Buches und aufgrund mancher seiner Gutchten massiven Angriffen von Opferschützern ausgesetzt, und das, obwohl die Mehrzahl seiner Gutachten die Darstellung der Opfer bestätigen. Online lesbar bei der Berliner Zeitung.

Erinnerung: „Vergiss es!“ und „Fragile Spuren“, Die ZEIT vom 13. August 2015

Zwei Aufsätze von Stefanie Kara sind wichtig, schon der Titelaufsatz der Ausgabe „Vergiss es!“ ist interessant, weil er die Leistungen des Gedächtnis verständlich analysiert. Für unser Thema ist der Aufsatz „Fragile Spuren“ noch wichtiger, weil er unter anderem genau unsere Probleme schildert.

Beide Aufsätze sind inzwischen auf ZEIT-Online verfügbar und zwar unter:
http://www.zeit.de/2015/33/vergessen-gedaechtnis-entwicklung-gesellschaft-beziehungen-psychologie
http://www.zeit.de/2015/33/erinnerung-gedaechtnis-gericht-fehlurteil

Schmerzensgeld, Süddeutsche Zeitung 9. März 2015

Untertitel: Ein Mann wird verurteilt, weil ihn seine Pflegetochter des sexuellen Missbrauchs beschuldigt. Fast zehn Jahre später wird er freigesprochen, und die Gutachterin steht vor Gericht.

Ein unbescholtener Mann wird 2004 von seiner 15 jährigen Pflegetochter des sexuellen Missbrauchs beschuldigt und auf Grund eines psychologischen Gutachtens, das der Pflegetochter Glaubwürdigkeit attestiert, zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Doch als die Pflegetochter in einer Zivilklage Schmerzensgeld erreichen will, sind die Richter von ihren Vorwürfen nicht überzeugt. Ein neues psychologisches Gutachten kommt zu völlig anderen Ergebnissen. Das Strafverfahren wird fast 10 Jahre nach der ersten Verurteilung wieder aufgenommen und führt zum Freispruch. Doch nun das Besondere und Neue: Die Gutachterin des ersten Verfahrens muss 50.000 Euro Schmerzensgeld an den zu Unrecht Verurteilten zahlen. Psychologische Gutachter sind jetzt beunruhigt, weil sie für fehlerhafte Gutachten zur Verantwortung gezogen werden können.

Schuldig trotz Freispruch, Der Spiegel, 9/2015, S. 44/45

Der hier berichtete Fall markiert das Ende einer siebenjährigen Prozess-Serie. Der Verteidiger Derk Röttgering hat nicht nur den Freispruch seines Mandanten von einer im Rahmen eines Sorgerechtstreits entstandenen Falschbeschuldigung wegen sexuellen Missbrauchs erreicht. Er konnte auch erreichen, dass die Gutachterin, die seiner Tochter Glaubhaftigkeit bescheinigt hatte, wegen ihres grob fahrlässigen Gutachtens zu Schmerzensgeld veruteilt wird. Das Gegengutachten wurde von Prof. Köhnken aus Kiel erstellt. Schließlich aber erreichte der Verteidiger vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dass die Bundesrepublik als Dienstherr des Münsteraner Gerichts zu Schadenersatz und Schmerzensgeld verpflichtet wird, weil es die Menschrechte verletze, wenn in der Begründung eines Freispruchs das Gericht die Meinung äußere, dass die Beschuldigung zu Recht geschehen sei, es aber nicht zur Verurteilung gereicht habe.

Süddeutsche Zeitung, 21.12.2014: Pfarrer kehrt zurück an den Altar – Missbrauchsvorwürfe unbegründet

15 Monate hat die Staatsanwaltschaft gegen einen Pfarrer ermittelt, der Kinder sexuell missbraucht haben soll. Doch die Vorwürfe erwiesen sich als nicht begründet. Das Verfahren wurde eingestellt und der Pfarrer wieder in sein Amt eingeführt. Während des Verfahrens war der Pfarrer fast 5 Monate in Untersuchungshaft. Ein Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass es nicht auszuschließen sei, dass die Anschuldigungen allein auf Scheinerinnerungen beruhten. Hier geht es zum vollständigen Artikel.